Wie der DFB "im Normalfall" arbeitet, ist jetzt - Mitte November 2008 - ausfuehrlich auf den Seiten des beruehmten Sportreporters Jens Weinreich zu verfolgen.

Was (m)eine neue deutsche Fahne in den Haenden solcher Leute bedeutet, war mir von Haus aus klar - denn wenn nicht die regulaere Deutschlandfahne in genau deren Haenden waere und genau deren Interessens-, Verfuehrungs- und Unterdrueckensinteressen widerspiegelte, haette ich keine neue deutsche Fahne zu machen brauchen - und deshalb kaempfte ich ein halbes Jahr dagegen mit aller Vehemenz an und lasse mich auch unter den stets neu anhebenden Drohungen (s. u.) nicht einschuechtern - geschweige denn ausrangieren.

Auf meine Punkt-fuer-Punkt-Erwiderung (siehe rechts) bekam ich keine Antwort.

Disclaimers 2
14
So kam es also zu jenem mit etwas Verzögerung am 05. September abgeschickten “Schreiben vom 02.September” von Ihrem Herrn Denni Strich im Namen Ihres Universalpräsidenten; und, wie schon gesagt, zu meiner postwendend über alle Kanäle verteilten Erwiderung, die schon etwas erbost daherkommt, weil es von dem dargebotenen Dünnpfiff in Ihrem Schreiben nichts halten konnte.
Das Team Strich-Zwanziger faselt etwas von einer Do-It-Yourself-Bestellung bei You-Name-It-Again, um den Ball damit erneut ins Leere zu schieben.
Ich habe es mittlerweile gelernt, alle derartigen Winkelzüge - sie sind massig vertreten und häufen sich zwangsläufig zusehends, da sie die einzige Option sind, die das Kartell, das sich ein mit lauteren Mitteln nicht zu erlangendes Ziel gesteckt hat, noch besitzt und überhaupt wohl je besaß - als Typikum einer Intrige zu klassifizieren: im Lehrbuch der Intrige, etwa bei Peter von Matt, ist die Entkräftungsstrategie von entscheidender Bedeutung. Dort, wo die Waffen versagen, der Endsieg aber dennoch erschlichen werden muss, um ans Ziel zu gelangen, ist der Feind durch Entkräftung zur Strecke zu bringen.
Ob einer der beiden Chefs von Jung von Matt, entweder der Herr Holger Jung oder der Herr Jean-Remy von Matt, mit jenem namhaften Intrigenexperten verwandt ist?

14.1
Nun hatte ich mir das alles ja schon denken können, nicht wahr? Um mich also dort, wo ich schon wusste, dass es zur (allerdings weiter klandestinen) Chefsache geworden war, mich kurzzuschließen, dennoch bemerkbar zu machen und einen “des Weiteren” (ich beziehe mich damit auf den letzten Absatz in Ihrem Schreiben vom 05. November) unweigerlich, wie eben von mir gesehen, eintretenden katastrophalen, selbst verursachten Schaden für das Image des DFB doch nach Kräften abzuwenden zu versuchen, griff ich zu meiner - zugegeben, etwas ungewöhnlichen - Maßnahme einer “2. Mahnung” per offener, gewollt aufrüttelnder Postkarte. Diese ging nicht nur an einen “Direktor (Stefan) Hans”, Stellvertreter des DFB-Generalsekretärs Niersbach und Leiter der Abteilung Recht - den es anscheinend dort gar nicht mehr gibt, wenn ich Sie richtig verstehe, obgleich er, eingesetzt erst im Januar 2007, zu diesem Zeitpunkt, am 06.10.2008, noch in der Internetpräsenz des DFB vertreten war, und dennoch Sie, Herr Dr. Englisch, jetzt dessen Nachfolger sind? Sorry, das konnte ich nicht wissen, aber etwas seltsam ist es schon auch, dass Sie den Namen Ihres Vorgängers nicht kennen wollen? - beim DFB, sondern an eine ganze Reihe von hochrangigen Funktionären dort.

15
Dass Sie mir nun daraufhin schreiben, darf ich als den von mir mittelfristig damit beabsichtigten Erfolg werten - ein Angebot zu einem Gentleman’s Agreement lässt sich nicht einklagen, das ist auch mir klar.

16
Eine Kostennote mit Aussicht auf Erfolg darf ich Ihnen, den Gesetzen entsprechend, als dem Anbieter einer wissentlich auf meinem Design beruhenden “DFB-Deutschlandfahne” vielleicht in Form einer Schadensersatzforderung stellen? Wäre Ihnen €1,- pro Mitglied recht? - Und sind es nun 6 Millionen Mitglieder oder 20 Millionen, wie kürzlich ein DFB-Funktionär namens Michalik zur besten Sendezeit auf dem Deutschlandfunk (“Sport am Samstagabend”) im Namen seines Herrn verlautbarte?
Diese Zahl erscheint kongruent mit der Bevölkerungszahl der neuen Bundesländer, auf die alles bei Ihnen - ich meine jetzt das ‘Joint-Venture’ - abzielt, stimmt’s?
Ein Traum, ein Marketingsiegeszug ohnegleichen für alle Beteiligten, für XXXXXXXFahnen, für Bitburger, für den DFB, und auch für Jung von Matt (deren Jean-Remy von Matt mit seiner Professur für Werbung in Wismar ja auch schon ein wichtiges Bein dort hat): eine “Neue Deutschlandfahne”, die über den Osten kommt. Eine Kompensation für 40 Jahre DDR, die sich hundertprozentig rechnet. Da gilt es.

Schlussbemerkung
A
In einem 8-monatigen Analyse- und Entwurfsprozess erarbeitet ein bildender Künstler erstmals in der Weltgeschichte ein modernes Werk unter ausschließlicher Anwendung der (darin und untereinander integrierten) Farben Schwarz, Rot und Gold, wobei die mittlere Komponente zu einem Entsatz gelangen soll/ gelangt (“Entsetzung des Rechts aus den Fängen der Gewalt”, W. Benjamin, 1921, Zur Kritik der Gewalt).
Das auf dem Computer stringent und dynamisch formulierte, visuell-aesthetisch (nicht zuletzt anhand einer langen Testreihe unter den verschiedensten Lichtbedingungen, die bei der sensiblen Lösung je-weils stark zu Buche schlagen) in vollkommener Ausgewogenheit erscheinende, dennoch als ein dynamisches Feld, das sein Pendant in der Gesamtproportion hat, findet und erhält, dargestellte Ergebnis, ein verblüffender Farbengradient mit der besonderen Eigenschaft, einen jeweils anderen, hellen “Entsatz”-Streifen zwischen den beiden sonst stumpf aneinandergrenzenden bzw. ineinanderlaufenden Farbenpaaren zu generieren, wird in Gestalt einer hissfertigen Fahne als ein multiples Werk innerhalb des Œuvres des Künstlers unter dem Titel “schwarz-rot-gold in neuer Form” (für den erfolgreich Titelschutz beantragt wird) verwirklicht und am 28. Mai 2007 auf einer eigens dafür geschaffenen, zeitgleich mit Zeitungsanzeige beworbenen Verkaufswebsite (im Besitz des Künstlers; Adresse, Signatur und Imprimatur auf dem Druck der Kunst-Fahne stimmen überein) schließlich veröffentlicht.
(- Übrigens ist beileibe nicht alles, auch in der Welt der Vexillologie nicht, deutsch, was schwarz, rot und golden ist, wie etwa die Fahne der australischen Ureinwohner, der Aborigines beweist, die zwar diese Farbenfolge aufweist, aber sich etwa von der deutschen Fahne so stark unterscheidet, wie dies nur gerade möglich ist -)
In dieser Veröffentlichung erfährt das Werk entsprechend der Tatsache, dass die über die alten abend-ländischen Sehgewohnheiten mit diesen drei Farben verknüpften Assoziationen, zusammen mit der in ihr - wie in allen anderen Fahnen der Welt - zum Ausdruck kommenden “Souveränität”, restlos überwunden wurden, durch die Subsummierung unter das Motto “evolution” eine neue, paradoxal konkrete und offene, paradoxal kulturell-(progressiv-unbestimmt)-offene, spirituell offene Bestimmung (vgl. dazu Erich Jantsch, Design for Evolution; New York: Braziller 1970).
Anfang 2008 zeitigt dieses Werk ein weiteres Ergebnis im Œuvre des Künstlers insofern, als es sein Potenzial, über den von ihr bezeichneten (souveränen Nationalstaats-) Rahmen hinausweisen zu können und hinauszuweisen, nutzt, und wiederum erstmalig in der Weltgeschichte ein (wiederum künstleri-sches) Folgeprojekt mit dem Titel “europlural” aufmacht: erst, wenn dem europäischen Entwicklungs-prozess auch die europäische Emblematik gefolgt sein wird, wird es tatsächlich auch ein Europa in der Vorstellung seiner Einwohner geben können: denn die stets und grundsätzlich als ein Konstatieren der jeweiligen, freilich stets und immer auf die jeweiligen zugrundegelegten Mythologeme der einzelnen Rechtsordnungen zurückgehenden, national-souverän geprägten Rechtsauffassung abgefassten und diese als das nationalsouveräne Leitmotiv (re-)präsentierende und propagierende, die “vor-europäische” Vergangenheit perpetuierenden Ländernationalfahnen vereiteln eine solche Vorstellung per se.
Ein solches Werk der politischen Kunst dürfte nach den deutschen und europäischen Gesetzen und den allgemeinen heutigen Gepflogenheiten der Rechtsprechung (vgl.: Sabine Zentek, Designschutz) vollumfänglich den exklusiven deutschen urheberrechtlichen Kriterien entsprechen und von daher auch urheberrechtlichen Schutz genießen - und gerade wegen der aufgrund des 6. Pariser Abkommens zum Schutz der nationalen Hoheitszeichen unmöglichen geschmacksmusterrechtlichen Schutzeintragung ist ein solcher urheberrechtlicher Schutz zur Abwehr grotesken und (im selben Gedanken wie er dem 6. Pariser Abkommen zugrunde liegt) gefährlichen Missbrauchs, etwa einer kombinierten Werbekampagne und Intrige wie der Operation ‘Heimspiel’ zum Zweck des unlauteren Wettbewerbs und eines Hand-in-Hand damit einhergehenden semantischen Massenbetruges, unabdingbar.
B
Denn ein weiterer 6-monatiger Vollzeitaufwand wird benötigt, um ein solches hartgesottenes, überaus reiches und machtvolles ‘Joint-Venture’ dingfest zu machen, das “es sich leisten kann”, unlauter zu arbeiten und einen urheberrechtlichen Schutz nicht nur in Frage zu stellen, sondern während des aufgrund einer von ihm selbst erzeugten Rechtsunsicherheit dann nötig werdenden, wertvollen Zeitaufwandes zur Verfolgung und Nachweisführung hinsichtlich etwaiger Rechtsverletzungen, in der der Schöpfer des missbrauchten Werkes ausgebremst und weggesperrt ist, mit allen in millionenfacher Vervielfältigung über die gängisten Schienen in den Markt und in die Köpfe gedrückten Marketingmaßnahmen nahezu irreversible Fakten zu schaffen weiß. Es eilt, also wird massiv vorgegangen; die Reichsten und Größten haben sich zusammengefunden. Die Betrüger der Superlative wissen, “dass nur der Schein nicht trügt”, und solchen Schein legen sie über das Land, und das Land wird dem falschen Schein glauben. Alle Welt glaubt daran. Das Original ist ruiniert, entwertet. Die Bahn ist - ausser ein Wunder geschieht - frei... für eine ‘Neuvorlage’ unter getürkten Vorzeichen. Der im Original gelöste Bann... ist wieder aufgerichtet. Es kann so weitergehen. Über Leichen. Das “Land der Dichter und der Denker” ist hinter den Kulissen nichts weiter als das Land der Lumpen und der Henker.
Die nur von einem Urheber zu erbringende, zukunftsträchtige Leistung, die unterschwellig natürlich in der Fälschung weiter vorhanden bleibt - sie ist es ja gerade, auf die man das Augenmerk gerichtet hat, und die zu den eigenen privaten, und vielleicht auch zu den alten reaktionären politischen Zwecken instrumentalisiert werden soll - und die in der ‘modernen’ Oberfläche der geraubten Hülse zu bestehen scheint, besteht in Wirklichkeit in diesem Fall in der Aufschließung und gleichzeitigen Überwindung der semantischen Doppeldeutigkeit, die das (in den meisten abendländischen Sprachen in etwa gleichlautende) Wort ‘Banner’ besitzt (“‘in bando, a bandono’ heißt”, wie G. Agamben aufklärt, “im Italienischen ursprünglich ‘der Gnade überlassen, ausgeliefert’, sowie ‘aus freien Stücken, freiwillig’; und ‘bandito’ meint sowohl ‘ausgeschlossen, verbannt’ als auch ‘für alle offen, frei’, etwa in den Wendungen ‘mensa bandita’, ‘öffentlicher, reich gedeckter Tisch’, und ‘a redina bandita’, ‘mit losen Zügeln’. Der Bann ist im strengen Sinn die zugleich anziehende und abstoßende Kraft, welche die beiden Pole der souveränen Ausahme verbindet: das nackte Leben und die Macht, den homo sacer” - so auch der Titel des berühmten Buches von Agamben - “und den Souverän. Nur deswegen kann der Bann sowohl das Banner der Souveränität (“Bandus [...], quod postea [...] appelatus fuit [...] Standardum, Guntfanonum, Italice Confalone; Muratori [Typografia Societas Palatine 1739], S.442) als auch den Ausschluss aus der Gemeinschaft bedeuten. Diese Struktur des Banns müssen wir in den politischen Beziehungen und den öffentlichen Räumen, in denen wir auch heute noch leben, zu erkennen lernen. Die Bannung des heiligen Lebens ist im Staat innerlicher als jede Interiorität und äusserlicher als alle Extraneität. (...) Und wenn das Leben in der Moderne immer deutlicher ins Zentrum der staatlichen Politik rückt (die, mit Foucaults Begriff, Biopolitik geworden ist), wenn in unserer Zeit in einem besonderen, aber sehr realen Sinn alle Bürger als homines sacri erscheinen, dann ist das nur deshalb möglich, weil die Bannbeziehung von Anfang an die der souveränen Macht eigene Struktur bildete.” (Frankfurt: Suhrkamp 2002, S.120; kursive Auszeichnung nach Buchvorlage) - Was zu beweisen gewesen wäre.
Der Trick des ‘Joint-Venture’s’ besteht also so einfach wie exakt in der Anwendung des alten Schemas auf das Neue (und hat von daher partout kein Recht, das Neue, es in Wirklichkeit zerstörend, zu führen, gibt mir aber doch das Recht, jene als semantische Betrüger zu bezeichnen, oder nicht?):
Die selbsternannten Hüter des alten, in Wirklichkeit längst überkommenen und heute, wie man sieht, nur noch zerstörerisch um sich schlagenden, souveränen, in meinem postsouveränen BANNER DES FREIEN WILLENS überwundenen nómos [deren Aktionen mir gegenüber immer hübsch von einem bestens abgeschirmten deutschen Behördenserver verfolgt und begleitet werden, der meine Website - im Auftrag der Gangster? - in regelmäßigen - und in den spannendsten Phasen unregelmäßigen - Abständen heimsucht], entpuppen sich letztendlich als (freilich auch mit dem anderen Auge auf ihre persönlichen Vorteile schielende) Zurück-Unterwerfer eines freien Kunstwerks unter die alte angemaßte, absolutistische souveräne Macht: und dies ist die wahre Bedeutung des Namens der dazu - möglicherweise mit behördlichem Wissen und behördlicher Komplizenschaft - lancierten Intrigenkampagne ‘Heimspiel’.

Zurück
Es würde auch mich freuen, wenn wir die Angelegenheit aussergerichtlich regeln könnten, und fordere Sie unmissverständlich dazu auf, mir bis zum Freitag, den 14. November 2008 in einer eine normale Intelligenz befriedigenden Weise mitzuteilen, was es mit dem Verschwinden der beiden hier in Punkt 13 behandelten Dokumente in Ihrem Haus auf sich hat, und wie Sie sich hinsichtlich einer Entschädigung/Schadensersatzes incl. Unterlassungserklärung mir gegenüber zu verhalten gedenken.
Ihnen eine solche mitsamt einer Kostennote auch ohne Ihr wertes Einverständnis zukommen zu lassen, behalte ich mir allerdings dennoch vor.
Während ich dies schreibe, erhalte ich einen ungehaltenen Anruf von der Prokuristin von XXXXXXXFahnen (vgl. Punkt 12.7); man droht mit dem Gang zum Anwalt, wenn ich nicht in erster Linie darauf verzichte, eine schriftliche Auskunft hinsichtlich eines etwaigen Vorlagenverrats (s.o.) zu erhalten (was ich jetzt erneut und diesmal ultimativ eingefordert habe - ein Schreiben von vor 3 Monaten mit dem gleichen Ansinnen war unbeantwortet geblieben). Ich lehne ab. [10.11.2008; 10.58 Uhr, X-Fahnen besucht meine Website, auf der in Punkto X-Fahnen nichts anderes steht, als dort seit 5 Monaten zu lesen ist. 11.40 Uhr, BEITEN BURKHARDT RECHTSANWALTSGESELLSCHAFT mbH, Niederlassung München loggt sich ein; 11.58 Uhr, X-Fahnen kommt wieder und bleibt für länger als eine halbe Stunde, sieht alle Seiten durch; 12.17 Uhr, also während der Session von SF, kommt erneut Beiten Burkhardt wieder]

- Ist es nicht ebenso merkwürdig wie aufschlussreich, dass eine Fahnenfabik am äussersten Ende Ostdeutschlands exakt dieselbe Kanzlei in Süddeutschland aufsucht, die auch die DFB-Spitze zur Zeit ihrer größten Bedrängnis und ihres größten Hasses und ihrer jetzt aufgeflogenen Mogelei mit den “verschwundenen” Schreiben als externen Rettungsanker beauftragte?
- Ist dadurch nicht jetzt endlich der bisher strengstens verdeckte Herstellerbezug objektiv klar?
(Vgl.: Punkt 12.1.b)

Ich sende eine Kopie dieses Schreibens - nicht zuletzt zu meiner physischen Sicherheit - an das Amt des Herrn Bundespräsidenten, mit dem ich bereits am 28.Juni 2006 eine Korrespondenz in der Sache begonnen habe.

Mit freundlichen Grüßen





Peter Hauf
---------------------------
Anlagen:
A Mein Antwortschreiben auf Ihr Schreiben vom “02. September 2008” (Zweitausfertigung)
B Meine Rechnung vom 10. September incl. Begleitschreiben (Zweitausfertigung)
C Mein Schreiben an Dr. Zwanziger vom 22.08.2008 (Zweitausfertigung)
Einschreiben/Rückschein

Herrn Dr. Jörg Englisch
Abteilung Recht
Deutscher Fußball-Bund DFB
Otto-Fleck-Schneise 6
60528 Frankfurt am Main


“Wahrhaft politisch ist indessen nur solches Handeln, das den Bezug zwischen Gewalt und Recht rückgängig macht.” Giorgio Agamben, Ausnahmezustand; Frankfurt: Suhrkamp 2004, S.104

Ihr Schreiben vom 05. November 2008
Sehr geehrter Herr Dr. Englisch,

ich gehe hier mit aller gebotenen Sorgfalt und Aufrichtigkeit detailliert auf alle Ihre Vorwürfe und berechtigten Forderungen ein, die Sie in Ihrem o. g. Schreiben gegen mich erheben; diese sind, wie Sie hier sehen werden, samt und sonders grunsätzlich unrichtig, da sie in all ihren Details und in ihrer Gesamtheit auf einem allein von Ihrer, aber nicht nur aus dem DFB e.V. und der DFB-Wirtschafts-
dienste GmbH bestehenden, Seite, wie Sie dort ja selbst schreiben, kreierten, jetzt so heillosen wie ursprünglich berechnenden Wirrwarr beruhen - welches freilich in nicht geringem Maß auf meine Erfolge im Kampf gegen die hier aufzudeckende Intrige um die gesetzeswidrige Erringung der Bestimmungs-hoheit und damit der Nutzungsbestimmung über mein hier in Frage kommendes Werk
schwarz-rot-gold in neuer Form ©2007 Peter Hauf, kurz: Hauf|Neue Form
per konzertierter Urheberrechtwäsche seitens eines zu diesem Zweck gegründeten ‘Joint Venture’ zurückzuführen sein dürfte.

[Die im Folgenden in eckige Klammern gesetzten Einfügugen sind illustrativer Natur und beziehen sich auf eine bestimmte, für mich wichtige Facette der Erkenntnisbeschaffung in dem fortlaufenden Fall, wie ich sie anhand eines kleinen, sehr erhellenden Tools auf meiner Webseite und den mir von diesem stets aktuell gelieferten statistischen, auf die dortigen Besucher bezogenen Daten erhalte und auch dokumentieren kann]

1
Bei jenem (von mir in einer 8 monatigen, strengen Auseinandersetzung mit dem Thema ‘Leitmotiv Schwarz-Rot-Gold’ entwickelten, in Form eines nicht nur visuell innovativen, ‘modernen’ Fahnenbildes gestalteten und als hissfertige Fahne in Unikatauflage verwirklichten) ‘multiplen’ Werk handelt es sich um ein in jedweder Hinsicht urheberrechtlich sensibles und relevantes, freies künstlerisches politi-sches Projekt mit der Veröffentlichungspriorität 28. Mai 2007, das als das Erste seiner Art eine Gattung von Fahnen(bildern) ins Leben ruft, die über den von ihnen auf der einen Seite bezeichneten Rahmen der souveränen Ländernationalität auf der anderen Seite hinauszuweisen vermag.

2 (Kann übersprungen werden, wenn’s zu kompliziert erscheint)
Eine derart neue, neuartige, zugleich politisch zeitgemäße und kulturell-zivilisatorisch zukunftsträchtige, postsouveräne, weder aus der Luft gegriffene noch in Wirklichkeit auf irgendein bereits vorhandenes Element in seinem aktuellen Zustand zurückgreifende Bildung dürfte in Deutschland den vollen urheberrechtlichen Schutz genießen (vgl. dazu auch den Punkt Schlussbemerkung A), da sie nämlich erst möglich wird,
- wenn durch ein genaues Erkennen jedes einzelnen Elementes und seines Zustandes in einer bereits existierenden Ländernationalfahne und deren Geschichte, d.h.
-- diese dort zur Repräsentation eines ganz bestimmten, landestypischen Dispositivs der Macht, das im Falle Deutschlands eindeutig aus den 3 höchstrangigen Bannerfarben des (offiziell 1806 erloschenen) Heiligen römischen Reiches deutscher Nation mitsamt den durch sie herübergekommenen beiden, die Basis der heutigen Rechtsordnung in der heutigen Deutschlandfahne noch leitmotivisch konstatierenden rechtlichen Grundelementen des
--- a) Normativen (schwarz-gelb, “die Farben des Kaisers”, das kaiserliche “Reichspanier”), sowie
--- b) des Anomischen, Metarechtlichen (rot, in anomischer und metarechtlicher Identität “die Farbe Michaels, des Patrons des o.g. Reiches”, mythologischer oberster “Richter am Jüngsten Tage”, “dessen Name bedeutet: Wer ist wie Gott, und dessen Farbe Rot ist in all seinen Schattierungen”, konsequenterweise also eben auch die Farbe des im Mittelalter neben den Farben des Kaisers bei bestimm-ten “staatlichen” Anlässen gebräuchlichen “Blutbanners”) besteht,
-- welche hier gegen die Regeln der Heraldik, also gewaltsam, zu konsequenterweise einem Bild der Gewalt, also zu der - wie sich zeigen lässt - Visualisierung des Zustandes des Rechts und seines Gebundenseins - im Ausnahmezustand (näheres auf meiner Website www.peterhauf.com) - an das Leben zusammengefügt und damit zu der Fahne schwarz-rot-gold geformt werden,
-- die damit also schließlich ein Dispositiv, in dem die Gewalt mit dem Recht schachert, verkörpert, dieses als sein eigenes Bild am Ort einer Ländernationalfahne darstellt und jenes dadurch als das bestimmende Leitmotiv zum Ausdruck bringt, also ein solches in seinen Achsen als das deutsche Hoheitszeichen, das Symbol der deutschen staatlichen Souveränität repräsentiert,
- welches jedoch somit und zugleich mit der europäischen Entwicklung als überkommen erachtet werden kann,
- wenn also die neue Gestaltung die Einzelelemente des Gesamtaggregats aus ihrem von diesem in den vergangenen Epochen typischerweise zu einer Parole eingefrorenen und damit erstarrten Zustand zu “ent-setzen” weiß und diese der Sprache als solcher wieder zurückgibt,
- und damit erst das Leben der in der Wirklichkeit immer stattfindenden kulturellen, damit auch spirituellen Evolution zurückgegeben werden konnte.
Die hier von Ihnen in Frage gestellte Bildung dürfte jenen Schutz gerade deshalb auch vollumfänglich genießen, weil sie ihr Ziel, eine ‘Entsetzung des Rechts aus den Fängen der Gewalt’ (W. Benjamin, 1921) darzustellen, erreichen konnte, nachdem es dem Urheber dieses Werkes gelungen war, eine grafische Sprache dafür zu entwickeln, und diese auch in ein vollkommen neues Werk der bildenden Kunst, das seinen Voraussetzungen gerecht wird, umzusetzen, das nämlich nun eine Deaktivierung jenes alten Dispositiv darstellt, ohne dabei den Boden zu verlassen, auf dem somit jetzt die Frage steht, wie es nach einem derartigen ‘Entsatz’ und nach einer solchen Deaktivierung aussieht:
“Schwarz-rot-gold in neuer Form” ist also keine Gebrauchsgrafik in dem Sinn, sondern ein Mittel ohne Zweck, das, nach der (mit bildnerischen Mitteln dargestellten) Deaktivierung des Dispositivs, das das Recht an die Gewalt band, nunmehr ein Bild des somit geöffneten Raumes liefert, in dem es erst möglich sein wird, “die Frage nach einem eventuellen Gebrauch des Rechts nach der Deaktivierung des Dispositivs zu stellen, das es (das Recht) - im Ausnahmezustand - an das Leben band” (Ebd.): ein Handeln, das sich selbst zeigt.

3
Als Selbstvermarkter dieses Werkes - ausgewiesen durch die Imprimatur auf meinen Unikaten, hauf www.neueform.biz, also meinem Namen und der Adresse meiner exklusiv zu diesem Zweck etablierten Internet-Shop-Seite - werfe ich aus guten Gründen der Fahnenfabrik, bei der ich 2007 den Auftrag zu Druck und Konfektionierung meiner Tücher erteilt hatte, Rechtsbrüche gem. §§16-19UWG vor.

4
Nach meinen - mittlerweile gut belegten - Erkenntnissen sollten die in Punkt 3 genannten Rechtsbrüche zu der unmittelbaren, klandestinen Bildung eines gnadenlosen Marketing-‘Joint-Ventures’ führen, welches es sich irrwitzigerweise - unter vielen weiteren systematischen Missachtungen gesetzlicher Regelungen und Bestimmungen, vor allem der pseudo-hypothetischen und mit aller Macht durch die hauseigenen Kamarillas der Rechtsabteilungen und Justiziare der Mitglieder jenes ‘Joint-Ventures’ konsequent und systematisch gegen den Urheber des praktischerweise als das probate Mittel zur Erlangung ganz eigener und eigentümlicher Ziele auserkorenen Werkes gewendeten Behauptung eines ganz grundlegenden und selbstverständlichen Fehlens urhebereigenschaftlicher Voraussetzungen bei seinem Werk, sowie der ebenso systematischen, professionell-juristisch nachgerade jene von mir anfänglich konstatierte Grundmöglichkeit einer jederzeitig in der herrschenden Rechtsordnung zu bewerkstelligenden Unterwerfung unter eine Ausnahmeverfügung voll nutzenden Leugnung und hinter-listig-betrügerischen Vereitelung auch nur eines Millimeters an Rechtsposition unter Anwendung eines freilich symptomatischen, unlauteren bürokratischen Terrors, zu dem ich weiter unten noch im Detail kommen werde - zu seiner ersten Aufgabe zu machen hatte, in einer so spektakulären wie perfiden Bilderbuchintrige gerade den negierten und iniurierten urheberrechtlichen und urhebereigenschaftlichen Bezug des zu kidnappenden/gekidnappten, und zu diesem Zweck zu einer Staffel von 3 synchronen und in Millionenauflagen auf den Markt geworfenen und durch das Dorf gejagten Entstellungen und Plagiaten zerstückten Werkes zu seinem Urheber zu lösen: ein letztlich doch nicht anders als gewaltig zu nennender Aufwand und Plot, um auf ein Ziel zurückzukommen, das es angeblich nicht gibt.

Zwischenbilanz I
Ich diagnostiziere in Punkt 3 und 4 unlauteren Wettbewerb, Hehlerei, ein multiples, wissentliches und gemeinschaftlich begangenes Plagiatsvergehen und damit eklatante Urheberrechtsverstöße, Bandenbildung - vor allem aber: einen Fall von Sklaverei, nein, schlimmer noch, nicht nur Sklaverei, denn ein Sklave bekommt noch etwas zu essen und man lässt ihn nicht erfrieren und verrecken, man ruiniert ihn nicht systematisch, weil er einem nicht im Wege steht wie der Urheber eines Werkes, dessen man sich in absoluter Gänze zu bemächtigen gedenkt. - Eine Situation, die der Lage des Feindes im Ausnahmezustand entspricht, unter ein ihm mit aller Macht aufgenötigtes, zu jeder Zeit an jedem Ort lebensbedrohliches Diktum gestellt.
Das Unerträgliche an einem Plagiatsfall (plagiat, lat.: Menschenraub) ist es ja gerade, dass ein wichtiger Teil des Urhebers des plagiierten Werkes, ein Teil seines Gesamtwerkes und die ihm allein zustehende Nutzungsbestimmung darüber, einer Fremdmacht unterworfen, in seiner betrügerisch umgewidmeten Bestimmung und seinem pervertierten Zwecken dienstbar gemachten Potenzial genutzt und vernutzt wird, während der Schöpfer des betreffenden Werkes in der Suspendierung seiner Rechte eingesperrt und isoliert, indessen aber faktisch doch mit seinem Werk und seinen Rechten wie Pflichten daran verbunden ist wie bleibt.
Während also der Nutzwert eines Werkes in seinen lausigen Kopien die größte - wenn auch zweifelhafte - Anerkennung und - wenngleich illegitime - Wertschöpfung findet und erfährt, muss dem Urheber des Originals um jeden Preis jedwede offizielle Anerkennung, gerade als Person, komplett - das heisst: bis hin zu seiner physischen Vernichtung - verweigert werden. Dann erst wird der Sieg besiegelt sein.
Der systematische kulturell-politische Rollback seit der Wiedervereinigung hat in Deutschland ganz offenbar den letzten Rest an etwa vorhandener Ethik (wieder einmal) restlos vernichtet.
Zu entkommen vermag ich dieser ekelhaften Situation erst, wenn mir die offizielle (!) Anerkennung meines Werkes - und nicht nur die zweifelhafte Adelung desselben durch einen von einer so gigantischen wie unmenschlichen Gier danach gekennzeichneten Raub desselben - zuteil und mir eine Unterlassung sowie der mir zustehende Schadensersatz garantiert wird.
Und so lauten auch die Gesetze.

5
Der oben geschilderte Vorgang (ausführlicher und einleuchtend mit den dazugehörenden Visuals auf meiner Website unter dem Stichwort ‘Operation Heimspiel’ dargestellt) war von mir nicht zu vermeiden.
Ein frühzeitig, beim ersten Erkennen der Dinge, die da ihren Lauf nahmen, gestarteter Versuch meinerseits, die Entwicklung mit einer Abmahnung, kombiniert mit einer Unterlassungserklärung, aufzuhalten, ist, wie Sie wissen, an der gemeinschaftlichen Strategie des ‘Joint-Venture’ gescheitert.
6
Seither, das ist die Spanne eines vollen Halbjahrs, sehe ich mich genötigt, den Hergang des Geschehens genau zu beobachten und, soweit es die kryptischen Winkelzüge des Gegners erlauben, aufzuklären und schließlich mit einer ebenso, sozusagen automatisch, aufgezwungenen Gegenstrategie in seinem Kern, der schon umrissenen Intrige zur Erlangung der finalen Nutzungsbestimmungshoheit über das Original, auch aufzudecken.
Das ist “die einzige Chance, die ich nicht habe” - und ich nutze sie.

7
Auf meiner von Ihnen monierten Website www.peterhauf.com dokumentiere ich, wie schon erwähnt und so gut es geht, den zu analysierenden Sachverhalt (ein Umstand, zu dem Sie mich ja selbst, wenn Sie sich daran erinnern können, einst einmal aufgefordert hatten).
Es finden sich dort keine “bewusst falschen Darstellungen”, und ich begrüße es, dass Sie meine unbequeme, gleichwohl etwas laienhaft formulierte - aber ganz meinem Empfinden entsprechende - Formulierung “der DFB habe meine “Kunst- Fahne” “geraubt”, nicht weiter hinnehmen können”, wie Sie schreiben. Allerdings handelt es sich dabei und bei allen anderen dort anzutreffenden Analysen keineswegs um eine “haltlose und erkennbar falsche Unterstellung”, sondern um die vorläufigen Schlussfolgerungen, zu denen ich hinsichtlich der schließlich von Ihrer Seite - und keinesfalls von mir - geschriebenen, vollkommen selbst-evident daherkommenden Geschichte reifen musste.

8
Es ist leicht, über das Fernziel der in Punkt 4 genannten, von mir - wenn ich da je wieder herauskommen möchte - aufzudeckenden Intrige zu spekulieren; ich habe es bisher, eingedenk der offen zu Tage liegenden, wiederum systematischen Skrupellosigkeit der daran Beteiligten - die tatsächlich stereotyp dem Lehrbuch der Intrige folgen, wie anhand des Gerüstes ihrer Handlungen und ihrer einschlägigen Maßnahmen gegen mich ebenso leicht nachgezeichnet werden kann - jedoch wegen der juristischen und physischen Gefährlichkeit eines solchen Unterfangens tunlichst vermieden.
Oder meinten Sie explizit den Text “Die gestohlene Zukunft” - bedaure, aber das ist eine stringente und schöne Parabel, die wohl ihre volle Berechtigung hat und die ich daher für unverzichtbar halte. Ich werde weiter unten noch einmal darauf zurückkommen.
Jedenfalls könnte mir erst aus einer einzigen solchen o. g. Spekulation heraus der Vorwurf einer “Beleidigung” entstehen.

9
Sollte ich dennoch in dem - wie eingangs schon gesagt, nicht von mir kreierten und von daher auch nicht von mir zu verantwortenden - Wirrwarr etwas von mir unzutreffend Dargestelltes, “Beleidigendes” übersehen haben, so weisen Sie mich bitte konkret und eindeutig darauf hin, ich werde es nach Prüfung unverzüglich aus meiner Berichterstattung entfernen.
10
Selbstverständlich ist mein Internetauftritt unbequem für Sie bzw. Ihren Arbeitgeber und seine Assoziierten - er dokumentiert das hinterlistige Düpieren der Öffentlichkeit mittels einer gekidnappten und handstreichartig umgewidmeten Semantik für diese Öffentlichkeit.
Der springende Punkt dabei ist:
Eine ‘neue deutsche Fahne’, wie sie von mir zweifelsohne vorgelegt wurde, will und kann etwas, das eine von jenem ‘Joint-Venture’ daraus umgewidmete, anhand und in der gigantischen Werbekampagne ‘Heimspiel’ anläßlich der diesjährigen Fußball-EM als ihr Trojanisches Pferd lancierte ‘neue Deutschlandfahne’ per definitionem nicht kann und auch nicht will (s. P. 11):
Meine neue deutsche Fahne kann und will ein etwa Offenes bezeichnen (wie das eben nur ein Kunstwerk vermag).

11
Ein umgewidmetes Derivat daraus, ein falsch deklariertes, aus meiner Originaldatei gezogenes Plagiat, wie es sich unter dem DFB-Kuckuck auf der in der ‘Joint-Venture’-Kampagne ‘Heimspiel’ (deren kryptische Namensbedeutung sich hier erhellt und die ich auf meiner Website daher als “Operation Heimspiel” behandle) mit überwältigender Öffentlichkeitswirksamkeit eingeführten, mit der synchronen Bitburger Kampagnenfacette “Bitburger-/DFB-Flagge 2008” nachgerade zu einer nationalen Rettungsstrategie via DFB/Deutsche Fußballnationalmannschaft stilisierten - dort mein Original wiederum in einem überdeutlichen Pendant einheimsend - und solchermaßen also damit abgestützten “DFB-Deutschlandfahne” findet - die jetzt lediglich noch des Abnehmens des DFB-Emblems bedarf bzw. harrt, um, was zu beweisen gewesen wäre, zu einer “neuen Deutschlandfahne” aus der Hand Ihres ‘Joint-Ventures’ zu mutieren, nicht wahr, also dorthin zu gelangen bzw. gelangt zu sein, bezeichne ich, zurecht, wie ich denke, nicht nur als das Trojanische Pferd in der Angelegenheit, sondern als einen biblischen semantischen Betrug der Öffentlichkeit in aller Welt, insbesondere aber der deutschen.

12.1
Dass sich Ihr ‘Joint-Venture’ keiner anderen als meiner Gestaltung zu bemächtigen versucht und faktisch bemächtigt hat, geht aus den Tatsachen hervor, dass Ihre komplette Seite, d.h. keiner von Ihnen
12.1.a) einen Entwerfer für den auf Ihren Werbemitteln zur Anwendung kommenden, besonderen Farbgradienten (für den ich das Urheberrecht und das Nutzungsbestimmungsrecht beanspruche) benennen kann
12.1.a.1) und die etwa vom Justiziar von Bitburger in ein Abwehrschreiben vom 06.06.2008 zu der betreffenden Abmahnung aus meiner Feder vom 28.05.2008 prophylaktisch einge-setzte Person, eine Frau Mack, in Wirklichkeit dort
12.1.a.1.a) weder als Entwerferin aufgeführt ist, sondern ersatzweise dafür als Luftnummer zur Deckung einer so vagen wie anonym bleibenden (freilich nicht mit der Wimper auf das hier relevante Kriterium der Veröffentlichungspriorität eingehende) “Entwicklung und Entstehung unserer Flaggen” fungiert (wobei es sich hier von der Argumentation her vorsichtshalber durchaus um Plagiate und unerlaubte Bearbeitungen handeln könnte - sofern man nur generell die Existenz eines Urheberrechts als solchem anzuerkennen geneigt sein würde),
12.1.a.1.b) noch jene Frau Mack sich selbst - zusammen mit ihrer von mir gesondert danach befragten Firma - zu einer derart grundlegenden Gestaltungsleistung bekennen will oder kann,
12.1.a.2) sondern im Gegenteil gerade dieser Punkt - zusammen mit Punkt 12.2 - sich als das “negativ herausragende” Merkmal Ihres Verfahrens - welches ich als Intrige bezeichne, ein “Verfahren” mithin, “das zum Schaden des Einen und zum Nutzen des Anderen mit Hinterlist und Tücke ein Ziel zu erreichen sucht, das mit anderen Mitteln nur schlecht oder garnicht erreicht werden kann” (so der Intrigenforscher Peter von Matt): das Habhaftwerden, die Besetzung, ja, vollständige Annektierung eines an sich nicht übertragbaren Urheberrechtes zum Beispiel - herausgestellt hat, das nicht nur um jeden Preis vertuscht zu werden hat, sondern dessen Berühren mit Drohanrufen und Einschüchterungsversuchen sanktioniert ist (zu denen ich einen Anruf von Jung von Matt am 24.10.2008 bei mir und Ihr Schreiben vom 05.11.2008 zähle) und zu deren Charakteristika eine durchgängige “Entkräftungsstrategie” (noch einmal Peter von Matt) des Gegners (also von mir) gehört, wie sie ebenfalls das ganze Verfahren hier eben von Anfang an geradezu kennzeichnet und zu der ich insbesondere all die lausigen juristischen, so unverschämten wie dummdreisten, geradezu gewalttätig dummdreisten Schreiben zählen darf, die ich als Antwort auf meine Proteste zurückerhalten habe; lausiger geht es nicht, das färbt ab, ob man es will oder nicht...
12.1.b) einen Hersteller seiner Werbemittel benennen mag bzw. kann (da sonst der ursprüngliche Bezug zu XXXXXXXFahnen - und somit zu meinem Werk als der einzig und alleinigen Grund- und Vorlage für alles, Kampagne und in ihr enthaltene Plagiate/Entstellungen, sowie das das langfristige Ziel verfolgende Trojanische Pferd - sofort und unleugbar hergestellt wäre), sondern auf Teufel komm ‘raus und in für wissentliche Plagiatsvergehen nachgerade typischer Manier unter Berufung auf “Ge-schäftsgeheimnisse” vertuscht wird bzw. werden muss...
12.2 und dass die die Kampagne und die Intrige ‘Heimspiel’ für Sie gestaltende und konzertierende Werbeagentur Jung von Matt mit ihren beiden involvierten Niederlassungen /Neckar und /Elbe(.basis), die mein Werk als das - zunächst zum Teil virtuell bleibende - zentrale Kampagnenvisual mit ihren Ränken und Plagiaten umschmiedet hat, in Wirklichkeit (lt. Eigenaussage) der “strategische Partner” von GVK Lüneburg ist; denn damit wird jene in 12.1.a.1.a genannte ‘Luftnummer’ und das gleichzeitige Vertuschen derselben zu dem entscheidenden Aufschluss für den Pilger in der ihm von Ihnen berei-teten Hölle:
12.3 Jung von Matt/ Neckar, die Agentur, die die “On-und Offline-Kampagne” ‘Heimspiel’ für Bitburger ausführt, sagt: “Fahne kam von Brauerei - Sachbearbeiterin Frau Normann-Raase”;
Brauerei, Frau Norman-Raase sagt: “Fahne wurde von unserem Leiter Trademarketing, Herrn Diegmann, per schriftlichem Briefing bei GVK Lüneburg, Grafikerin Frau Mack, bestellt”;
Frau Mack, GVK Lüneburg, sagt jedoch: “Weiß ich nicht mehr, kann mich nicht erinnern, müsste ich mal nachsehen, haben wir vielleicht schon 2006 gemacht? Lag vielleicht in der Luft, wie das so oft ist beim Design?” - und kein eigener Entwerfer ward dingbar gemacht in diesem Run-Around, sondern alle Befragten fand man gut vorbereitet, mitsamt dem Ende eines Abstellgleises in der Leere der Heide.
Der Kreis schließt sich eben erst wieder, wenn man herausfindet, dass die GVK (“Gesellschaft für visuelle Kommunikation”) und die Zentrale von Jung von Matt (/Elbe) sich gegenseitig als ihre “stra-tegischen Partner” führen - denn dann kann es doch nicht stimmen, wenn JvM/Neckar behauptet, die Fahne wäre von der Brauerei gekommen; als “strategischer Partner” wüsste man doch, dass sie vom “strategischen Partner” gekommen ist, aber warum sagt man es nicht - sondern etwas anderes?
Man sagt es nicht, weil Jung von Matt zwar, neben dem Slogan “Ideen, die Tore öffnen, nicht nur daran klopfen”, das Trojanische Pferd als Firmenzeichen führt, zweifelsohne auch und geradezu professoral auf Intrigen spezialisiert ist, wie man an der Kampagne ‘Heimspiel’ ohne weiteres erkennen kann - sich aber dennoch, genau wie seine “strategischen Partner” lieber schriftlich absichert (- das “schriftliche Briefing des Herrn Leiter Trademarketing”, der ja auch “auf keinen Fall” zu sprechen gewesen war), wenn auf Verlangen eines Kunden ein urheberrechtlich relevantes Werk verbraten, verramscht und langfristig eingeheimst werden muss.
So absurd das ist (ein gemeinschaftlich begangenes, wissentliches Plagiatsvergehen bleibt ein solches, auch wenn eine der Parteien schriftlich die Verantwortung dafür übernimmt - ausser man rechnet vielleicht damit, dass man demjenigen, der es partout wollte, hinterher eine Rechnung für die Strafe stellen kann, die man dafür bekam?), so gut ist es auch angebrannt.
12.4 Der DFB wurde von Bitburger mit einem neuen, aus meinem - komplizierterweise ursprünglich vielleicht sogar über jene an diese weitergegebenen - Werk gezogenen, unentgeltlich zur Verfügung gestellten Erscheinungsbild bestochen, wenn er (natürlich auch wissentlich - sonst müsste er ja nicht bestochen werden) mitmacht (über das er dann per DFB-Wirtschaftsdienste und die von diesen an diesem “neuen DFB-Erscheinungsbild” vergebenen Lizenzen an die zahlreichen hochkarätigen Werbepartner des DFB, von Mercedes zu adidas, und von der Commerzbank über die Lufthansa zu Ferrero etc etc) schön Geld machen konnte. So ein modernes Zeichen ist schon etwas wert.
Erinnern Sie sich nicht, Herr Dr. Englisch, als wir im Juni miteinander telefonierten und ich Sie direkt fragte, wo Sie Ihr neues Erscheinungsbild und diese Fahne her haben, wie Sie mir, anstatt mir eine normale Antwort zu geben oder mich direkt zum Teufel zu schicken, hinausschiebend geantwortet haben: “Sie befinden sich in einem Dialog mit Bitburger...”?
Ich habe das sofort mit Ihnen noch verifiziert: “Ihre Fahne kam von Bitburger?”
Daraufhin schwiegen Sie - ganz einfach.
12.5 Es hat niemand je das Gegenteil von dem behauptet, was ich hier behaupte; die letztinstanzliche Kontrolle über den komplexen Plot sollte nämlich immer, ausgelagert oder eingelagert, egal, bei Bitburger liegen, aber keiner der einzelnen Mitspieler in der Intrige konnte zu jedem Zeitpunkt so ganz genau wissen, was jemand, der in dem Käse seines Komplizen nachgebohrt hat, über den Käse im eigenen Haus herausgefunden haben mochte.
12.6 Solange keine gerichtliche Klage kommt - die aus der Portokasse abwiegeln zu können man sich sicher dünkt und die sich der Gegner bei dem exorbitanten Streitwert, der gemeinschaftlich geschaffen und “erwirtschaftet” wurde, erst einmal leisten können muss - war die “empfangende Federführung” bei Bitburger, der Brauerei mit über 4,2 Millionen Hektolitern Bierausstoß pro Jahr, der Marktführerin mit ständigen Expansions- und Annexionsabsichten und seiner die Intrige für alle Beteilgten konzertierenden und nach aussen selbstverständlich tunlichst verdeckenden Agentur Jung von Matt (“Verklagen Sie uns?” - “Nein, da wäre ich schön dumm.”), und so ist es auch heute noch - glaubte jedenfalls Bitburger, der DFB und Jung von Matt...
12.7 Ich glaube, dass XXXXXXXFahnen etwas anderes glaubt, und deshalb schrieb ich neulich noch einmal einen Brief dorthin (ich werde zum Schluss darauf zurückkommen).

13
In das solcherart von Ihrer Seite gezeichnete Bild eines Raubes - ich tue mir als das Opfer desselben fürwahr keinen Zwang an, die Dinge nicht beim Namen zu nennen - fügt sich nun das “Verschwinden” meiner per Einschreiben an den “DFB, z. H. Dr. Theo Zwanziger” - als die einzige gesamtentschei-dungsinstanzliche Adresse für diesen Vorgang innerhalb des DFB, der ja Ihre beiden miteinander kombinierten rechtlichen Modelle, den DFB e. V. und die DFB-Wirtschaftdienste GmbH betreffen und tangieren dürfte, und somit nur die in diesen beiden zugleich dominierende, dem e. V. präsidierende und der GmbH als Aufsichtsratsvorsitzender vorstehende Person für mich in Frage kommt - gesandten Rechnung vom 10. September 2008, sowie das ebensolche “Verschwinden” meines Antwortschreibens auf das von Dr. Theo Zwanziger auf mein ultimatives Schreiben vom 22. August (mit Fristsetzung zum 1. September) hin zu spät veranlasste, von Ihrem Marketingdirektor DFB e. V. und Geschäftsführer 1 der DFB-Wirtschaftsdienste, Denni Strich, im Namen von Dr. Zwanziger (und in der Sprache von Bitburger) verfasste und abgezeichnete, auf den 2. September zurückdatierte und mit Post vom 5. September an mich abgegangene Schreiben, von denen sie mich jetzt in Kenntnis setzen, nahtlos ein (s. P. Zwischen-bilanz II). Sie schreiben, Sie hätten diese noch nicht einmal erhalten.
Aus dem auf jener Rechnung vom 10. September vermerkten, entscheidenden Hinweis - der übrigens genau so auf der doch bei Ihnen eingegangenen und registrierten diesbezüglichen Mahnung steht - “gemäß Schreiben vom heutigen Tage”, lässt sich ersehen, dass es sich dabei um ein Angebot zu einem Gentleman’s Agreement handelt, das zur von mir dringlich erwünschten Einstellung der missbräuchlichen Nutzung meines Werkes führen sollte, um, ganz genau in dem von Ihnen wesentlich eloquenter formulierten Sinn, “rechtliche Weiterungen zu vermeiden”.
Es verhält sich mit diesen beiden Schreiben (die ich Ihnen hier noch einmal als Anlage A und B beifüge) so: jenes Antwortschreiben (Anlage A) auf Ihr im Grunde stummes Schreiben “vom 02. September” wurde von mir postwendend verfasst und noch am Tag des Eintreffens Ihres Schreibens von mir auch auf meiner Website veröffentlicht; eine Mail desselben Inhalts ging an D. Strich [der unverzüglich Bitburger einschaltete]; ich sandte das Schreiben am Montag nach diesem Wochende per Einschreiben/Rückschein auch wieder an den “DFB, z. H. Dr. Theo Zwanziger”. In diesem Schreiben werde ich das erste mal hinsichtlich einer nunmehr objektiv feststellbar gewordenen Intrige und der daraus resultierenden, bereits für jedermann erkennbar werdenden, sich aus dem Verfahren heraushebenden Konsequenz einer vollends “urheberrechtgewaschenen”, umgewidmeten (bzw. umzuwidmenden) und sich solcherart in den Händen einer Art neuen ‘Lender’s of the Last Ressort’, wie das im Finanzkapitalwesen heisst, befindlichen, falschen “Neuen Deutschlandfahne” (s. P. 10) konkret.
In dem gleichfalls “verschwundenen” Begleitschreiben zu der per Einschreiben abgeschickten und, ditto, auch verschwundenen Rechnung vom 10. September (Anlage B) nehme ich Bezug auf meine Schreiben vom 22. August und eben jenes verschwundene Schreiben vom 6. September, sowie noch einmal auf Ihr Schreiben vom “2. September”. Ich isoliere darin Ihren Herrn Strich als den alleinigen Bösewicht in Ihrem Haus, um Ihrem Präsidenten und Aufsichtsratsvorsitzenden eine Exitmöglichkeit unter Wahrung seines Gesichtes zu ermöglichen. - Keine Reaktion - ausser halt diesem “Vom-Erdboden-verschluckt-werden” meiner Schreiben.

13.1
Nach meinem Dafürhalten ist es Ihrem Herrn Präsidenten und Aufsichtsratsvorsitzenden - genau wie seinem offenbar engeren Vertrauten Denni Strich - realistisch betrachtet und diese Realtitäten weiter zementierend, überhaupt nicht (mehr) möglich (gewesen), als ein in Wirklichkeit doch irgendwie subalterner Teilnehmer, nach aussen hin freilich ganz im Gegenteil als der Exponent des Ganzen erscheinende und in Erscheinung tretende, eben als das Feigenblatt der Intrige fungierende und agierende Hüter der reinen deutschen Fußballlehre und Garant der nationalen “Fußball ist Zukunft”- Rettungsstrategie (sorry, ist nicht meine Erfindung), jenes klandestine, von einem Bitburger Marketingstrategen unter Leitung der Intrigenfürsten von Jung von Matt (und, nicht zu vergessen, jener sächsischen Fahnenfabrik und ihrem Sachsensumpfhintergrund) an den Strippen geführte ‘Joint-Venture’ zu verlassen, irgendwie wieder aus diesem auszusteigen; der ganze Plot wäre geplatzt: Er, bzw. die Beiden, haben sich durch die Korruption dieser Seite erpressbar gemacht und müssen das Spiel bis zum glorreichen, nimmer endenden, oder bis zum bitteren, schon bald ins Haus stehenden Schluss mitmachen. So sehe ich das.

Zwischenbilanz II
Unter meiner Abwehr und meiner Bearbeitung des Gegners, jenes klandestinen ‘Joint-Ventures’, wird der Schmutz sichtbar, den es zu einem Vorgeng wie einer Urheberrechtswäsche braucht.
Ich weise hier extra noch einmal darauf hin, dass die Spitze des DFB, der Bundesverdienstkreuzträger 1. Klasse Dr. Theo Zwanziger (CDU) und sein Strich, ausgerechnet die Schreiben wegstecken, in denen ich den unverblümten und massiven Korruptionsvorwurf, den ich zu diesem Zeitpunkt bereits seit 2 Monaten (nachweislich zur Kenntnis des DFB) auf meiner Homepage erhebe - “Wenn der korrupte Deutsche Fußball-Bund DFB auf Diebes- und Hehlertour geht”, steht da und wird belegt und ausge-führt - zum ersten Mal und wieder an Deutlichkeit nicht zu übertreffen gegen einen bestimmten Mitarbeiter des DFB richte: der Chef deckt seinen Mitarbeiter und sich selbst. Dafür kann ich nicht.
Die visuelle und strukturelle Dokumentation Ihrer Kampagne Heimspiel auf ein- und derselben Home-page wird von hundert Besuchern, die sie sehen, hundertmal mit dem Wort “Sauerei” beurteilt - es kann schlecht meine Dokumentation damit gemeint sein, über sie beschwerte sich bisher niemand.
Doch lassen Sie mich in der Zeitspur bleiben.
Anstatt meiner Fristsetzung zum ersten September zu entsprechen, engagiert der DFB eine externe, bedeutende und weitverzweigte Kanzlei für Wirtschaftsrecht, um mich vollends zu zerquetschen und mich auf diese Weise “unschädlich” zu machen, wie leicht anzunehmen ist, ohne auf meine berechtigten Vorwürfe und Forderungen eingehen zu müssen:
[02. September 2008, 17.31.22 Uhr: Ein Besucher loggt sich über den Server DEUTSCHER FUSSBALLBUND auf meiner (oben genannten) Homepage ein. 02. September 2008, 17.31.52 Uhr: Ein weiterer Besucher loggt sich über den Server BEITEN BURKHARDT RECHTSANWALTSGESELLSCHAFT mbH ebenfalls ein und wird von Besucher 1 eingewiesen - das ist die Antwort, die ich in Wirklichkeit anstelle einer Antwort erhalte, da mir solches scheinbar zusteht und anscheinend zustehen soll]
Ich kann durch einen Anruf bei der betreffenden Niederlassung der Kanzlei (München) verifizieren, dass sie im Namen des DFB tätig ist. Ein externer Apparat wurde also eingeschlatet, der an Ihrer hausinternen Abteilung vorbeigehen soll, genau wie jene beiden Schreiben an Ihrem ganzen Haus.
Nachdem meine Arbeit und mein Werk - in einer spektakulären missbräuchlichen Nutzung mit teleologischer Perspektive - ‘totgemacht’ wurde und wird, muss jetzt der überfahrene, unbequem werdende Urheber derselben Leistungen totgemacht werden. Er lebt noch und man hört ihn schreien...

Zwischenbilanz II.a
Da sich die anschließenden (auch die noch längerfristigen) Beobachtungen durch Beiten Burkhardt und die Analysen daraus offenbar als Beinschuss für die Personen herausgestellt hat, die diese Beauftragung tätigten (BB wird dennoch “am Ball bleiben” und monatelang alle aktuellen Veränderungen auf meiner Homepage investigieren, die immer deutlicher werden und bald per Überschrift von der Deutschen-Fahnen-Betrüger-Bande sprechen werden), bekam ich nie etwas Offizielles von dieser Seite oder aus dieser Kiste heraus zu hören oder zu sehen: zur Beschämung der hinterlistigen Auftraggeber (für die diese hybriderweise jedoch absolut kein Empfinden haben) musste sich Beiten Burkhardt offenbar meiner bündigen und schlüssigen Argumentation anschließen.
Ich plädiere demgemäß, Herr Dr. Englisch, dafür, dass Sie zunächst einmal in Ihrem eigenen Haus nach dem Rechten sehen. Ich halte fest und wiederhole: dort stinkt es, nicht bei mir.
Das ist eine üble Unterstellung, mir “erkennbar falsche Darstellungen” vorzuwerfen.